Beratungsbesuch – Pflegeüberprüfung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegedienst HKP Heidi in Hamm
Sofern Sie Ihre Angehörigen selber pflegen und hierfür Pflegegeld beziehen, müssen Sie:
im den Pflegegrad 1-3 einmal halbjährlich
im der Pflegegrad 4-5 einmal vierteljährlich
einen Beratungsbesuch bei einer von der Pflegekasse zugelassenen Pflegeeinrichtung abrufen.
Wir führen diesen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Unsere Pflegekräfte überprüfen nicht nur, ob die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist, sondern können auch wertvolle Tipps geben.
Beratung:
– von Angehörigen zu Pflegetätigkeiten
– zur Pflegeversicherung
– bei der Einstufung in die Pflegeversicherung
– bei Widersprüchen, zu Pflegehilfsmitteln
– zur Verbesserung der häuslichen Umgebung
– zur MDK-Begutachtung.
