Beratungsbesuch – Pflegeüberprüfung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegedienst HKP Heidi in Hamm



Sofern Sie Ihre Angehörigen selber pflegen und hierfür Pflegegeld beziehen, müssen Sie:

im den Pflegegrad 1-3 einmal halbjährlich

im der Pflegegrad 4-5 einmal vierteljährlich

einen Beratungsbesuch bei einer von der Pflegekasse zugelassenen Pflegeeinrichtung abrufen.

Wir führen diesen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Unsere Pflegekräfte überprüfen nicht nur, ob die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist, sondern können auch wertvolle Tipps geben.

 

Beratung:

– von Angehörigen zu Pflegetätigkeiten

– zur Pflegeversicherung

– bei der Einstufung in die Pflegeversicherung

– bei Widersprüchen, zu Pflegehilfsmitteln

– zur Verbesserung der häuslichen Umgebung

– zur MDK-Begutachtung.